Energetisches Quartierskonzept „Klimaschutzquartier Sternenstraße“ - Masterplan
Nach der Erstellung des energetischen Quartierskonzeptes für den Stadtteil 26 Eckersbach „Südlich der Sternenstraße“ mit dem zugehörigen Masterplan und der ausgelösten öffentlichen Diskussion 2020/2021 hatte der Stadtrat im Januar 2022 den Masterplan zunächst abgelehnt. Nach der Überarbeitung erfolgte am 30. Juni die Zustimmung.
Gründe für die ursprüngliche Ablehnung waren u.a.
- die zu komplexe Darstellung der möglichen Neubebauung des Quartiers weiße Quader, die allgemein als Neubebauung – Wohngebäude verstanden wurden
- der ausschließliche Bezug auf Eckersbach bei Vernachlässigung der prioritären Entwicklung der Innenstadt
- der fehlende zeitliche Ablauf
- die mangelnde Priorisierung der Entwicklungsbereiche (grüne Zellen)
Da die Weiterentwicklung der Forschungslandschaft in Zwickau, die Entwicklung des Standortes Stadtteil 26 und die Einbeziehung der Innenstadt besonderes Gewicht in der Stadtentwicklung Zwickau haben, wurde das Thema Masterplan nochmals aufgegriffen und mit weiteren Partnern (u.a. Architektengruppe Zwickau 2050) und den Fraktionen nochmals diskutiert.
Dabei wurden weitere verfügbare Standorte in der Innenstadt einbezogen. Gegenwärtig wird der Hochschulstandort in der Innenstadt durch zwei große Neubauvorhaben des Freistaates gestärkt und aufgewertet. In der Diskussion zwischen der Architektengruppe Zwickau2050, der Stadtverwaltung und der WHZ entstand der Vorschlag, einen Ergänzungsstandort zum Projekt „all-electric.society“ (AES) auf einem Teilgrundstück der Stellplatzfläche an der Glück-Auf-Brücke zu installieren. Damit wäre zukünftig auch die Verbindung zwischen dem WHZ Campus Innenstadt und WHZ Campus Eckersbach vorhanden.
Besonders wichtig war die zeitliche Entwicklung in Eckersbach. Im Masterplan ist die zeitliche Entwicklung bis nach 2050 mit der Priorität zunächst auf den Bereich Carl Gördeler Straße Zelle 1 dargestellt. Die abschnittsweise, bedarfsgerechte und zeitlich sehr langfristig gestaffelte Entwicklung stellt keine Konkurrenz oder gar Gefahr für die Entwicklung anderer Stadtteile dar (siehe Grafik „Zeitstrahl“).
Die tatsächlich neu zu bauenden Strukturen sind Aufgabe jeweiliger Bebauungspläne zur Herstellung von Baurecht und müssen jeweils wieder durch den Stadtrat bestätigt werden. Dies gilt für alle Entwicklungen im Stadtteil 26 in Eckersbach.
Die Vorlage des erweiterten Masterplanes für den Stadtteil 26 „südlich der Sternenstraße“ in Verbindung mit einem weiteren Entwicklungsstandort im Bereich der Innenstadt soll auch ein erster Baustein für eine intensiver zu diskutierende Perspektive für die weitere Entwicklung der Innenstadt sein.
Die Diskussion um die Entwicklung in Eckersbach und in der Innenstadt ist mit dem beschlossenen Masterplan nicht abgeschlossen. Die Stadtverwaltung und die genannten Partner, insbesondere die Westsächsische Hochschule Zwickau oder BAUCONZEPT, sind an einer weiteren Diskussion stark interessiert.
Anfragen, Bemerkungen, und Hinweise zum Konzept können an die Stabsstelle Stadtentwicklung gerichtet werden.