Das Bürgeramt informiert:
Das Bürgeramt der Stadtverwaltung Zwickau sucht für die Landratswahl am Sonntag, dem 12. Juni 2022 und den etwaigen 2. Wahlgang am Sonntag, dem 3. Juli 2022 ca. 350 ehrenamtliche Wahlhelfer.
Wahlhelfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen, noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein. Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung nach der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung in Höhe von 30 bis 50 Euro.
Nähere Informationen zur Wahl des Landrates sowie die Möglichkeit zur Anmeldung als ehrenamtlicher Wahlhelfer finden alle Interessierten unter www.zwickau.de/wahlen.
Wer keinen Internetzugang besitzt, kann gern folgenden Kontakt zur Anmeldung nutzen:
Bürgeramt, Sachgebiet Wahlen,
Werdauer Straße 62, Haus 4, Eingang A, 08056 Zwickau
Tel.: 0375 831205, Fax: 0375 831212
E-Mail: wahlhelferzwickaude