Zwei Dokumente neu aufgelegt – Zwickau-Pass und Zwickauer Familienpass

veröffentlicht am: 18.02.2022

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Neue Richtlinien und Pässe treten am 1. März in Kraft

Seit vielen Jahren sind der Zwickau-Pass (Einführung 1993) und der Zwickauer Familienpass (Einführung 2001) feste Bestandteile des freiwilligen Leistungsangebotes der Stadtverwaltung Zwickau. Beide Pässe sollen anspruchsberechtigte Eltern und Kinder dazu anregen, die Freizeit gemeinsam zu gestalten und ihnen den Zugang zu den bestehenden Angeboten erleichtern. 

Die Pässe wurden im vergangenen Jahr inhaltlich und optisch überarbeitet und dem äußeren Erscheinungsbild der Stadt Zwickau angepasst. Das praktische „Hosentaschen- oder Portemonnaie-Format“ wurde beibehalten, allerdings sind die Pässe jetzt, aufgrund der Anpassung (und auch zum Schutz des Passbildes im Zwickau-Pass), aufklappbar. Vereinheitlicht bzw. vereinfacht wurden auch die Rechtsgrundlagen (Richtlinien) beider Pässe hinsichtlich der Inhalte, des Aufbaus und der Verfahrensabläufe.

Leistungsumfang

Die bisherigen Leistungen konnten gesichert und auch neue Partner bzw. Leistungen hinzugewonnen werden. Damit erhalten Anspruchsberechtigte etwas mehr kostenfreie oder preisreduzierte Freizeitangebote als bisher. Neben einem ermäßigten Eintritt in die Schwimmbäder, ins Theater und das Puppentheater gibt es jetzt u. a. auch Rabatte auf Kursentgelte der Volkshochschule (bei Mindestgebühr von 30 Euro), für das Unterrichtsentgelt im Robert-Schumann-Konservatorium (außer Kursangebote und Ergänzungsfächer) und das Gondeln auf dem Schwanenteich. Völlig kostenlos können anspruchsberechtigte Familien u. a. städtische Museen und Ausstellungen besuchen und die beiden Rotkreuz-Shops des DRK in der Max-Pechstein-Straße 15/17 und Neuplanitzer Straße 94 in Zwickau zum Einkaufen nutzen.

Vorgesehen ist, mit den vorhandenen Kooperationspartnern weiter zu verhandeln und auch neue Partner und Angebote zu gewinnen. Eine aktuelle Übersicht des Leistungsangebotes wird bei Antragstellung der Pässe jeweils mit ausgehändigt und kann ebenso auf den entsprechenden Internetseiten eingesehen werden.

Änderungen

Grundsätzlich geändert hat sich die Gültigkeitsdauer des Zwickauer Familienpasses. Diese wurde dem Sächsischen Familienpass angepasst. Der Zwickauer Familienpass ist nun ab Ausstellungstag bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres gültig. Voraussetzung ist allerdings, dass im Genehmigungszeitraum alle im Pass eingetragenen Kinder unter 18 Jahre alt bleiben. Wird eines der Kinder im laufenden Jahr volljährig, gilt der Pass nur bis Jahresende und muss danach neu beantragt werden.
Die Gültigkeitsdauer des Zwickau-Passes richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum einer Sozialleistung.

Wichtig für alle bereits ausgestellten Zwickau-Pässe und Zwickauer Familienpässe für das Jahr 2022: Diese müssen nicht neu beantragt werden. Bereits ausgestellte Pässe behalten übergangsweise bis zum Jahresende ihre Gültigkeit. Bei der nächsten Antragstellung wird dann das neue Dokument ausgehändigt, auch wenn noch Verlängerungsvermerke im alten Dokument frei sind. Beim Zwickau-Pass ist außerdem ein neues Lichtbild erforderlich.

Eine weitere Änderung kommt Familien oder Alleinerziehenden mit mehreren Kindern entgegen: Im bisherigen Familienpass stand nur eingeschränkt Platz zum Eintragen mehrerer Sprösslinge zur Verfügung. Das machte sich vor allem bei längeren Vor- oder Doppelnamen negativ bemerkbar. Das Amt hat diesen Erfahrungswert im neuen Dokument berücksichtigt. Hier stehen nun insgesamt 5 Zeilen zur Verfügung. Damit können bei Eltern oder Alleinerziehenden mit mehr als 5 Kindern diese jetzt bequem fortlaufend eingetragen werden, da auf einer Zeile auch mehr als ein Kind stehen darf.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Erhalt der beiden Pässe bleiben unverändert.

  • Der Zwickauer Familienpass wird kinderreichen Familien grundlegend einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
  • Der Zwickau-Pass ermöglicht einkommensschwachen Einwohnerinnen und Einwohnern die Inanspruchnahme finanzieller und anderer Vergünstigungen.

Die Beantragung und Ausstellung beider Pässe erfolgt im Bürgerservice der Stadtverwaltung Zwickau, Rathaus, Hauptmarkt 1.

Alle wichtigen Informationen zu den Pässen (konkrete Voraussetzungen, Antrag, benötigte Unterlagen, Fristen, Hinweise) sind im Internet auf den Seiten der Stadt Zwickau unter Dienstleistungen (Zwickau-Pass, Zwickauer Familienpass) nachlesbar.

Die überarbeiteten Richtlinien und Pässe wurden im Januar-Stadtrat 2022 einstimmig beschlossen und treten (beide) am 1. März 2022 in Kraft.

Die neuen Richtlinien und Pässe treten am 1. März in Kraft.
Die Pässe wurden im vergangenen Jahr inhaltlich und optisch überarbeitet und dem äußeren Erscheinungsbild der Stadt Zwickau angepasst.