Das Umweltbüro informiert:
Mit Beginn der frühlingshaften Temperaturen startet nun auch die diesjährige Kehrsaison im Stadtgebiet Zwickau.
Nach den positiven Erfahrungen der letzten Jahre werden aktuell temporäre mobile Parkverbote in verschiedenen Straßenzügen aufgestellt, um eine gründliche Straßenreinigung zu ermöglichen. So soll sichergestellt werden, dass auch die Schnittgerinne maschinell gereinigt werden können.
Um den Eingriff in den ruhenden Verkehr so gering wie möglich zu halten, werden die Parkverbote mit zeitlicher Begrenzung von drei Stunden angeordnet. In stark zugeparkten Straßenabschnitten erfolgt eine wöchentliche Reinigung wechselseitig an zwei unterschiedlichen Tagen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Fahrzeugführer, ihre Fahrzeuge zu den angegebenen Zeiten anderweitig abzustellen, damit die Reinigungsarbeiten möglichst einschränkungsfrei durchführt werden können. Die Einhaltung der Parkverbote wird vom Ordnungsamt kontrolliert und Verstöße geahndet.
Ab voraussichtlich Mitte nächster Woche wird der aktuelle Tourenplan inkl. der Parkverbot-Bereiche auf den Internetseiten der Stadt unter Umweltbüro/Aktuelles veröffentlicht.
Die Straßenreinigung ist eine „öffentlich-rechtliche Pflicht“. Sie dient der Verkehrssicherung bzw. der Hygiene und trägt dazu bei, ein sauberes Stadtbild zu erhalten. Sie ist ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung der Lebensqualität und steigert das Wohlbefinden aller.