Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Zwickau an fünf Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 35 lag, gelten vom heutigen Montag an erleichternde Maßnahmen. Dies teilte das Landratsamt mit. Den Angaben zufolge gelten unter anderem die folgenden Regelungen:
Es entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises (3G) und zur Kontakterfassung bei Besuch bzw. Inanspruchnahme von:
- Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
- körpernahen Dienstleistungen
- Sport im Innenbereich
- Hallenbädern und Saunen aller Art
- Beherbergung, einschließlich der Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung
- Diskotheken, Clubs, Bars im Innenbereich
- touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich
- Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Integrationskurse, Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen, Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie ähnliche Einrichtungen, Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich
Zudem entfällt die zweimal wöchentliche Testverpflichtung für Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt.