Das Kulturamt informiert:
Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, gelten Lockerungen auch für die Museen der Stadt Zwickau. Der Besuch ist wieder ohne Verpflichtung zum Nachweis eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises (3G) und Kontakterfassung möglich. Die Maskenpflicht bleibt in den KUNSTSAMMLUNGEN ZWICKAU Max-Pechstein-Museum, den Priesterhäusern Zwickau sowie in der Galerie am Domhof allerdings bestehen.
Im Robert-Schumann-Haus Zwickau gilt die Maskenpflicht im Foyer und im Eingangsbereich sowie bis zur Einnahme des Sitzplatzes im Konzertsaal. Am Platz kann die Maske abgenommen werden. Bei der Stadtbibliothek, der Ratsschulbibliothek und dem Stadtarchiv haben sich keine Veränderungen zu den bisher geltenden Bestimmungen ergeben.