Das Bürgeramt informiert:
In den Wahlräumen besteht Maskenpflicht
Am kommenden Sonntag, dem 26. September, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. In der Stadt Zwickau wird in 55 allgemeinen Wahlbezirken („Wahllokalen“) gewählt. Hinzu kommen 18 Briefwahlbezirke. Insgesamt sind rund 71.000 Zwickauerinnen und Zwickauer wahlberechtigt.
Um einen reibungslosen Ablauf zu erleichtern, sind nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Die Wahl am Sonntag
Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahlbezirk man wählen muss, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Eine Übersicht aller Wahlbezirke wurde im Amtsblatt Pulsschlag Nr. 18 am 8. September bekannt gemacht (www.zwickau.de/amtsblatt). Hierin ist der Hinweis enthalten, ob die jeweiligen Räume barrierefrei zu erreichen sind. Von den 55 Wahllokalen sind immerhin 51 barrierefrei.
Mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigung. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist bereitzuhalten. Wählen ist grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Dann muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt werden.
Die Wähler haben jeweils zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Hälfte des amtlichen Stimmzettels abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei oder Wählervereinigung. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert und nicht gefilmt werden.
Zu beachten sind außerdem die Hygieneregeln: In den Gebäuden, in denen sich die Wahlräume befinden, gilt generell die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske. Befreit von dieser Pflicht sind nur Personen, die ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können. Vor dem Betreten der Wahlräume sind die Hände zu desinfizieren. Zudem sollte der Mindestabstand beachtet werden. Nach Möglichkeit sollten Wählerinnen und Wähler außerdem einen eigenen Stift mitbringen. Die 3 G-Regel besteht indes nicht. Dementsprechend ist für die Ausübung des Wahlrechts kein Nachweis über eine Corona-Schutzimpfung, eine Genesung oder einen Test erforderlich!
Briefwahl und Wahlscheinantrag
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein beantragt haben und die Möglichkeit der Briefwahl nutzen wollen, müssen selbst darauf achten, dass ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eingehen, d. h. bis spätestens 26. September 2021, 18 Uhr. Dabei sind etwaige Postbeförderungszeiten zu bedenken.
Wahlbriefe können außerdem in einen der beiden folgenden Briefkästen der Stadtverwaltung Zwickau eingeworfen werden:
- Briefkasten am Rathaus (neben dem Haupteingang)
- Briefkasten (der Stadtverwaltung Zwickau!) am Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße 62)
Briefwahl und die Beantragung von Wahlscheinen sind maximal bis Freitag, dem 24. September 2021 um 18 im Briefwahlbüro möglich. Dieses befindet sich im Haus 9, Zi. 212 des Verwaltungszentrums (Werdauer Straße 62). Geöffnet hat es in den kommenden Tagen noch zu folgenden Zeiten:
- Donnerstag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 15 Uhr
- Freitag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr
Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Wahlscheine auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden.
Wählerinnen und Wähler, die einen Antrag auf Wahlschein und damit auf Briefwahlunterlagen gestellt haben, diese Unterlagen aber mit der Post nicht rechtzeitig zugegangen sind, haben bis Samstag, 25.09.2021, 12 Uhr die Möglichkeit, sich vor Ort im Briefwahlbüro zu melden. Wenn dies glaubhaft versichert wird, können im Briefwahlbüro neue Unterlagen ausgestellt werden.
Bisher (Stand: 22.09.2021) haben über 15.000 Wahlberechtigte einen Wahlschein beantragt. Fast 13.300 Briefwahlunterlagen wurden bereits zurückgesandt. Bei der Bundestagswahl 2017 hatten in Zwickau knapp 10.000 Personen die Möglichkeit der Briefwahl genutzt, 2013 waren es rund 7.700 gewesen.
Ergebnisse und Fragen
Die Bundestagswahl in der Stadt Zwickau wird von rund 600 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern abgesichert. Hinzukommen etwa 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die für die Wahlorganisation verantwortlich sind.
Die Stimmauszählung erfolgt in den allgemeinen sowie in den Briefwahlbezirken am Wahlsonntag einheitlich ab 18 Uhr. Die Auszählung ist öffentlich. Beobachter haben die Hygieneregeln zu beachten. Wichtig ist, dass die Wahlvorstände ihre Tätigkeit stets ohne Beeinträchtigung ausüben können.
In vier Wahlbezirken kommt es zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik (25019 – Fachschule für Sozialwesen, Turnhalle, 32028 – BSZ Technik, Turnhalle, 43049 – Rudolf-Weiß-Schule, 55090 – Sporthalle Neuplanitz). Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe verschlüsselt sind, verwendet. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.
Ergebnisse aus der Stadt Zwickau werden am Wahlabend unter www.zwickau.de/wahlen veröffentlicht. Bitte beachten: Zwickau ist Teil des Wahlkreises 165, zu dem weitere Gemeinden und Städte des Landkreises Zwickau gehören. Für die Ermittlung des Ergebnisses für das Direktmandat ist dementsprechend das Gesamtergebnis des Wahlkreises maßgebend. Kreiswahlleiter für die Bundestagswahl im Wahlkreis 165 ist übrigens Udo Bretschneider, Leiter der Kommunalaufsicht im Landratsamt Zwickau.
Fragen zur Wahl beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices zu dessen Öffnungszeiten).