Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 13.09.2021 im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes entschieden, dass die Plakate der Partei Der Dritte Weg mit der Aufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN!“ zwar grundsätzlich aufgehängt bleiben dürfen, diese Plakate allerdings mindestens einen Abstand von 100 Metern von den Wahlwerbeplakaten der Partei Bündnis 90/Die Grünen einhalten müssen.
Die Stadt Zwickau hält diese Entscheidung für falsch und wird deshalb beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde einlegen, um eine Entfernung der Plakate aus dem öffentlichen Raum zu erreichen. Die Beschwerde soll spätestens am Donnerstag dem Oberverwaltungsgericht übermittelt werden. Oberbürgermeisterin Constance Arndt betont: „Inhaltlich macht es für uns keinen Unterschied, ob die Plakate hier oder 100 Meter weiter hängen. Die Aufforderung, die Grünen zu hängen, ist und bleibt vollkommen indiskutabel, undemokratisch und unverantwortlich!“