Im Landkreis Zwickau lag gestern die 7-Tage-Inzidenz am fünften Tag in Folge über dem Wert von 35. Aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gelten damit ab 6. Oktober wieder strengere Regeln. Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung bekanntgegeben.
Von morgen an sind insbesondere folgende Regelungen zu beachten:
Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (abseits des eigenen Platzes), die Kontakterfassung sowie die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises (3G-Regel) ist erforderlich beim Besuch bzw. der Inanspruchnahme von:
- Innengastronomie, Veranstaltungen und Feste in Innenräumen
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich
- körpernahe Dienstleistungen
- Sport im Innenbereich
- Hallenbäder und Saunen aller Art
- Beherbergung einschließlich der Einrichtungen und Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung
- Diskotheken, Clubs, Bars im Innenbereich
- touristische Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr
- Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich
- Zugang zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Integrationskurse, Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen, Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie ähnliche Einrichtungen, Volkshochschulen,
- Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich (Näheres regelt die jeweilige Hochschule oder Einrichtung).
Ausnahmen sind in der Corona-Schutz-Verordnung geregelt.
Zudem sind Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt verpflichtet, sich zweimal wöchentlich zu testen oder testen zu lassen. Der Nachweis über die Testung ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Beschäftigten die Tests kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie die Bekanntgabe des Landratsamtes sowie die Veröffentlichungen des Freistaates Sachsen. Das Corona Servicetelefon des Landratsamtes ist unter Tel.: 0375 44022111 (E-Mail: Corona-Hotlinelandkreis-zwickaude) zu erreichen.