In Sachsen wurde heute der Schwellenwert der Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 mit 1.520 Betten am dritten aufeinanderfolgenden Tag erreicht bzw. überschritten. Darüber informierte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ab Freitag, 19. November, gelten damit die in der Corona-Schutz-Verordnung festgelegten Maßnahmen der Überlastungsstufe. Diese sind mit weiteren Einschränkungen verbunden.
Wie das Ministerium mitteilt, sind private Treffen im öffentlichen und privaten Raum nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Versammlungen sind von Freitag an ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.
In sämtlichen Angeboten oder Einrichtungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 zur Einführung einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet waren, ist der Zugang nur noch Geimpften oder Genesenen möglich (2G-Regel). Dies betrifft beispielsweise folgende Bereiche:
- Zugang zur Innengastronomie,
- Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
- Sport im Innenbereich,
- Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
- Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
- Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
- die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr
- den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.
Das in der Vorwarnstufe geltende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt bestehen. Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.