In Sachsen ist die sogenannte Vorwarnstufe erreicht. Darüber informierte heute das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Den Angaben zufolge wurde der Belastungswert Normalstationen von 650 mit COVID-19-Patienten belegten Betten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Heute seien 920 Betten auf Normalstation belegt, bei den Intensivbetten 224. Damit greifen ab Freitag, dem 5. November weitere Einschränkungen.
Zusätzlich zu den bereits geltenden Regeln (3 G-Regel, Testpflichten) ist dann bei Zusammenkünften eine Begrenzung der Personenzahl zu beachten. Im Bereich der privaten Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum ist während der Vorwarnstufe eine Beschränkung auf zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zu beachten. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie geimpfte oder genesene Personen müssen bei der Zählung nicht berücksichtigt werden. Weitere Ausnahmen von dieser Begrenzung der Personenzahl gelten z. B. für therapeutische Angebote in stationären sowie teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. -betreuung Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z. B. Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen), Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und ähnliche tagesstrukturierende Angebote bedeutet das Erreichen nach Auskunft des Staatsministeriums, dass eine zweimal wöchentliche Testung der Beschäftigten verpflichtend wird.
Am Montag soll dann eine weitere Corona-Schutz-Verordnung in Kraft treten.
Weitere Informationen sind auf den Seiten des Freistaates Sachsen zu finden.