Das Tiefbauamt und das Garten- und Friedhofsamt informieren:
Der Winter kündigt sich an: die Temperaturen sinken, auf Dächern liegt Raureif, Autoscheiben frieren zu. Die Wetterdienste schließen für die kommenden Tage erste Schneefälle, bis ins Flachland reichend, nicht mehr aus. Vielerorts wurde die Winterdienstbereitschaft hergestellt, so auch in Zwickau. Der Winterdienst der Stadt ist für erste Schneefälle (oder überfrierende Nässe) im Stadtgebiet bereits gut vorbereitet, um im Bedarfsfall zeitnah ausrücken zu können.
Winterdienst Tiefbauamt
Im kommunalen Bauhof des Tiefbauamtes sind die technischen Vorbereitungen abgeschlossen, sodass die Winterdienstfahrzeuge bei Bedarf schnell um- bzw. aufgerüstet werden können. Auch die Bereitschafts- und Einsatzpläne für einen 2-Schichtbetrieb stehen fest: Montag bis Freitag von 4.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 22.00 Uhr. An den Wochenenden und an Feiertagen gilt von 5.00 bis 20.00 Uhr Bereitschaftsdienst. Je nach Witterung und Erfordernis werden diese entsprechend angepasst bzw. erweitert.
Für den Winterdienst 2021/22 stehen insgesamt 16 Winterdienstfahrzeuge zur Verfügung: 5 LKW und 6 Multicar (Fuhrpark kommunaler Bauhof), 3 LKW und 2 Multicar (über Fremdfirmen). Für die, laut Satzung, in Zuständigkeit des Tiefbauamtes liegenden Gehwege können außerdem 15 Mitarbeiter und 6 Kleintransporter zum Einsatz kommen.
In den Lagerhallen im kommunalen Bauhof sind aktuell insgesamt 1.900 t Streusalz, 25 t Sole, 30 t Splitt und 20 m³ Blähschiefer vorrätig.
Winterdienst Garten- und Friedhofsamt
Der Winterdienst des Garten- und Friedhofamtes, der in enger Abstimmung mit dem Tiefbauamt erfolgt, verfügt über vier Spezialfahrzeuge und ca. 10 bis 12 Handarbeitskräfte. Die Einsatzzeiten sind regulär Montag bis Freitag von 4.00 bis 20.00 Uhr. Auch hier sind die Rufbereitschaften (auch am Wochenenden/Feiertag) bereits abgestimmt und eingeteilt. In diesem Jahr wird außerdem eine „Handrunde“ zur Verfügung stehen, welche ausschließlich für die Schneeräumung an den Ampelkreuzungen zuständig ist.
Im Garten- und Friedhofsamt stehen für Einsätze auf Fußwegen, in Grün- und Parkanlagen und in öffentlichen Bereichen rund 50 m³ leichter Blähschiefer und 2 t Streusalz zur Verfügung. Entsprechend der satzungsrechtlichen Vorgaben kommen vorrangig abstumpfende zum Einsatz. Streusalz wird nur für besonders sicherungsbedürftige Teilflächen verwendet.
Bei Bedarf können für den Winterdienst der Stadt spezialisierte und vertraglich gebundene Fachfirmen hinzugezogen werden.
Empfehlungen für Verkehrsteilnehmer
- Kraftfahrer sollten rechtzeitig an die Winterausrüstung an ihrem Kfz denken und bei winterlicher Witterung ihre Fahrweise den veränderten Bedingungen entsprechend anpassen. Die Kontrolle von Luftdruck und Reifenprofil trägt maßgeblich zur Sicherheit bei.
- Leuchten und Scheinwerfer sollten überprüft und sauber gehalten werden und Scheibenwischer funktionieren, nicht abgenutzt sein und stets für ein schlierenfreies sowie klares Sichtfeld sorgen. Nicht vergessen, die Scheibenwaschanlage mit Frostschutzmittel zu befüllen.
- Scheiben, Spiegel und Scheinwerfer müssen immer komplett von Eis und Schnee befreit werden.
- Noch vor dem Wintereinbruch sollte der Ladezustand der Autobatterie überprüft werden. Je niedriger die Temperaturen fallen, desto stärker werden die Batterien beansprucht.
- Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt: genügend Abstand halten – bei Schnee und Eis mit niedriger Drehzahl fahren, um ein Durchdrehen der Reifen zu vermeiden – behutsam beschleunigen, bremsen oder lenken – bei Blitz-Eis Fahrweise anpassen!
Fußgänger sind bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu mehr Vorsicht und Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern aufgerufen.