Ab Samstag, dem 22. Mai ist im Einzelhandel „click & meet“ möglich, also das Einkaufen in Geschäften mit vorheriger Terminvereinbarung. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt heute veröffentlicht. Dabei sind die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes zu beachten (Kontaktdaten, negativer Test, Tragen einer medizinischen oder FFP 2-Maske). Möglich ist dies, da der 7-Tage-Inzidenzwert von 150 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Landkreis Zwickau an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde.
Die Allgemeinverfügung ist auf den Internetseiten des Landratsamtes zu finden. Für die Geschäfte des „täglichen Bedarfs“, die bisher schon öffnen durften, gibt es selbstverständlich keine Änderungen.