Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Im Landkreis Zwickau liegt die Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf Werktagen unter 165. Entsprechend der „Bundesnotbremse“ können ab dem übernächsten Tag die Einrichtungen wieder öffnen. Ab Freitag, 21. Mai 2021 findet somit in den Kindertageseinrichtungen inklusive Horten wieder eingeschränkter Regelbetrieb statt. Die kommunalen Kitas öffnen bis auf Weiteres täglich von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr. Die Kindertagespflegestellen starten wieder den regulären Regelbetrieb zu den vereinbarten Betreuungszeiten.
Die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln sind dabei weiterhin gültig. Dies betrifft insbesondere die Betreuung der Kinder in festen Gruppen mit gleichbleibendem Personal und Räumlichkeiten.
In den kommunalen Kitas besteht für bringende bzw. abholende Eltern weiterhin ein Zutrittsverbot für das Gebäude. In Einzelfällen kann den Eltern der Zugang mit nachgewiesenem negativen Corona-Testergebnis, nachgewiesener Corona-Genesung oder vollständiger Corona-Impfung ermöglicht werden. Hierzu ist die individuelle Festlegung des jeweiligen Trägers bzw. der betreffenden Einrichtung zu beachten. Selbsterklärungen zu selbst durchgeführten Corona-Tests dürfen hingegen nicht mehr anerkannt werden.
Der Frühhort findet in Verantwortung der Schule statt. Die Hortbetreuung nach Schulschluss in den Kindertageseinrichtungen.
Wie wirkt sich die Wiederöffnung der Kindertageseinrichtungen auf die Elternbeiträge aus?
Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen waren seit Inkrafttreten der „Bundesnotbremse“ am 26. April 2021 im Landkreis Zwickau weitere vier Wochen geschlossen gewesen. Es fand nur eine Notbetreuung für Eltern bzw. Elternteile bestimmter Berufe und Branchen statt. Diese Eltern mussten weiterhin die vereinbarten Elternbeiträge entrichten, jedoch höchstens bis zur 9. Betreuungsstunde, da die Notbetreuungszeiten entsprechend verkürzt wurden.
Mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebs in den Kindertagesstätten bzw. den regulären Betrieb der Kindertagespflegestellen wird die Betreuung wieder beitragspflichtig. Dennoch werden für den Beitragsmonat Mai 2021 keine Elternbeiträge mehr erhoben. Denn für jede Schließungswoche seit 26. April 2021 wird den Eltern ein Viertel des Elternbeitrages für Mai 2021 erlassen. Diese Beitragsbefreiung gilt allerdings nur für die Eltern, die seit Inkrafttreten der Bundesnotbremse für ihre Kinder keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Mit einer dauerhaften Wocheninzidenz unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner können weitere Lockerungen in Kraft treten. Vorbehaltlich weiterer Änderungen der Sächsischen Corona-Schutzverordnung ändert sich zum gegenwärtigen Stand im Bereich der Kindertagesbetreuung allerdings nichts. In Grundschulen würde der Wechselunterricht aufgehoben werden.
Nur bei den Elternbeiträgen werden wegen der weiterhin eingeschränkten Betreuungsdauer von täglich höchstens neun Stunden in den Kindertageseinrichtungen für die 10. bzw. 11. Betreuungsstunde keine Elternbeiträge erhoben. Die betroffenen Eltern müssen somit nur für maximal 9 Stunden den altersgerechten Elternbeitrag (Krippe oder Kindergarten) entrichten.