Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Der Doppelhaushalt der Stadt Zwickau wurde mittlerweile seitens des Landratsamtes genehmigt. Somit stehen die finanziellen Mittel für die Gewährung von freiwilligen sozialen Leistungen ab dem 13. Mai 2021 zur Verfügung und können bewilligt werden.
Dies betrifft:
- das Begrüßungsgeld von Neugeborenen,
- die Rückerstattung des Eigenanteils zu den Schülerbeförderungskosten und
- die Gewährung einer kostenfreien Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern.
In der Zwischenzeit eingegangene Anträge werden zeitnah beschieden bzw. direkt zur Auszahlung gebracht. Die betroffenen Eltern müssen hier nichts weiter veranlassen.