In Sachsen können sich nun alle Personen, die der Priorisierungsgruppe 2 angehören, impfen lassen. Das hat das Sächsische Sozialministerium mitgeteilt. Impfberechtigt sind dementsprechend Menschen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Ein Impfangebot erhalten außerdem Menschen, die – unabhängig vom Alter – bestimmte Krankheitsbilder aufweisen oder einer bestimmten Berufsgruppe angehören. Termine können online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden.
In die Gruppe 2 mit hoher Priorität gehören den Angaben zufolge folgende Personengruppen, die ab sofort Impftermine buchen können:
Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, – Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
- Personen mit Trisomie 21,
- Personen nach Organtransplantation
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit psychiatrischer Erkrankung
- Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen, nicht in Remission befindlichen Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen vor oder während einer Krebsbehandlung oder einer onkologischen Anschlussrehabilitation
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder anderer ähnlich schwerer chronischer Lungenerkrankung
- Personen mit Diabetes mellitus (HbA1c ≥ 58 mmol/mol 7,5%)
- Personen mit Leberzirrhose und anderer chronischer Lebererkrankung
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung
- Personen mit Adipositas (BMI > 40)
- Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch eine Einzelfallkommission ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht
bis zu zwei enge Kontaktpersonen
- von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die älter als 70 Jahre ist oder eine der oben genannten Erkrankungen hat
- von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird, auch Hebammen bzw. Personal involviert in die Geburtsvorbereitung.
Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen versorgen,
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind
- Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, sofern nicht in der höchsten Priorisierungsstufe
- Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, – Personen, die
- im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind (sofern nicht in der Gruppe der höchsten Priorität erfasst)
- in relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
- in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind.
- in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind
Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. ein ärztliches Attest notwendig. Personen, die der höchsten Priorisierungsgruppe 1 angehören, können sich nach wie vor zu einer Impfung anmelden.