Von heute an können Einzel- und Großhandel sowie „Ladengeschäfte mit Kundenverkehr“ im „Click & Meet“ öffnen. Das Landratsamt hat die entsprechende Allgemeinverfügung, die bereits heute in Kraft ist, gestern Nachmittag auf seinen Internetseiten bekannt gegeben. Grundsätzlich möglich sind nun auch körpernahe Dienstleistungen, Individualsport oder – ab 15. März - die Öffnung von Museen.
Erforderlich im Handel ist eine vorherige Terminbuchung für einen festen Zeitraum sowie die Dokumentation für eine Kontaktverfolgung. Zulässig ist maximal eine Kundin bzw. ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige bleiben bei dieser Berechnung unberücksichtigt. Erlaubt ist außerdem die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen. Hier besteht u.a. eine Testpflicht für Mitarbeiter (wöchentlich) und Kunden (tagesaktuell). Die Tests der Kunden sind bei körpernahen Dienstleistungen soweit sie medizinisch notwendig sind sowie in Friseurbetrieben und Fußpflegen nicht erforderlich.
Mit der Allgemeinverfügung wird auch der Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich zugelassen. Ab 15. März können zudem Museen, Galerien oder Tierparks öffnen. Voraussetzung ist auch hier eine vorherige Terminbuchung.
Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung im Wortlaut. Grundlage für die Lockerungen bildet die am Freitag verabschiedete sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Wird die Wocheninzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen oder im Landkreis Zwickau an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, werden die Maßnahmen aufgehoben