Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen können die Kindertageseinrichtungen inklusive Horte nach Ostern erst einmal wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln sind dabei weiterhin gültig. Dies betrifft insbesondere die Betreuung der Kinder in festen Gruppen mit gleichbleibendem Personal und Räumlichkeiten.
Neu und unbedingt zu beachten ist, dass bereits ab 1. April den Eltern der Zutritt zum Gebäude der Kita nicht mehr gestattet ist. In Einzelfällen kann den Eltern der Zugang mit nachgewiesenem negativen Corona-Testergebnis ermöglicht werden. Hierzu ist die individuelle Festlegung der jeweiligen Einrichtung zu beachten.
Die kommunalen Kindertageseinrichtungen öffnen ab 6. April bis auf Weiteres täglich von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr. Wegen der eingeschränkten Betreuungsdauer von täglich höchstens neun Stunden werden in den kommunalen Einrichtungen für die 10. bzw. 11. Betreuungsstunde keine Elternbeiträge erhoben. Die betroffenen Eltern müssen somit nur für maximal 9 Stunden den altersgerechten Elternbeitrag (Krippe oder Kindergarten) entrichten.