Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Eltern, die Notbetreuung nicht nutzen, erhalten wochenweise die Beiträge erlassen
Aufgrund der Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wurden im gesamten Landkreis Zwickau alle Kindertageseinrichtungen seit dem 22. März 2021 geschlossen. Es findet nur noch eine Notbetreuung statt.
Eltern, die ihr Kind nicht mehr in Krippe, Kindergarten oder Hort betreuen lassen können, müssen keine Elternbeiträge entrichten. Die Befreiung von der Beitragspflicht gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Die Elternbeiträge für März 2021 wurden überwiegend bereits gezahlt bzw. per Lastschrift eingezogen. Um das Verfahren unbürokratisch zu gestalten, wirkt sich die Beitragsbefreiung auf die künftigen Zahlungsfälligkeiten ab April aus. Grundlegend gilt: Für jede Woche, in der die Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben, wird den Eltern ein Viertel des jeweils künftig fälligen Monatsbetrages erlassen.
Von der Beitragsbefreiung profitieren alle Eltern, deren Kinder eine der 34 Kindertageseinrichtungen der freien Träger oder eine der 16 kommunalen Einrichtungen in der Stadt Zwickau besuchen. Über den konkreten Umgang des Zahlungsverkehrs entscheiden die Träger in eigener Hoheit.
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung möchte der Freistaat Sachsen nach Ostern die Kindertageseinrichtungen auch bei einer regionalen Wocheninzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wieder öffnen. Zunächst muss hierfür die konkrete Beschlussfassung der Sächsischen Staatsregierung abgewartet werden. Der genaue Wiederöffnungstermin hängt auch von den weiteren Entwicklungen ab.
Der Elternbeitrag für April wäre nur zur Hälfte zu begleichen, wenn die Kitas wieder ab 6. April 2021 öffnen. Bei Öffnung nach den Osterferien zum 12. April 2021 wäre nur noch ein Viertel des Elternbeitrags für April fällig. Wenn die Kita-Schließungen im Landkreis Zwickau noch bis zum 18. April 2021 andauern, würde den Eltern für die vier geschlossenen Wochen der Monatsbeitrag für April 2021 vollständig erlassen werden. Sollten die Schließungen der Kindertageseinrichtungen darüber hinaus verlängert werden, kämen je Woche weitere Beitragserlasse hinzu.
Über die endgültige Beitragsregelung wird bei Wiedereröffnung auch in Kindertageseinrichtungen vor Ort informiert.