Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten bestimmter Berufsgruppen
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat die Sächsische Staatsregierung die Schließung aller Kindertageseinrichtungen und Schulen im Landkreis Zwickau beschlossen. Ab Montag, den 22. März 2021 findet nur noch eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen (inkl. Förderschulen der Primarstufe) sowie Horte statt. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin den Schulunterricht besuchen.
Der für die Notbetreuung anspruchsberechtigte Personenkreis wird nach den Vorgaben des Landes eng gefasst. Nur bestimmte Berufe und Branchen, sogenannte systemrelevante Bereiche, können weiterhin die Betreuung in den Einrichtungen beanspruchen. Der Bedarf der Notbetreuung ist in der Einrichtung vor Ort mit dem entsprechenden Formular nachzuweisen. Die Betreuungszeit ist individuell abzusprechen und im Regelfall nur im Rahmen des nachgewiesenen Bedarfes möglich.
Die Unterlagen/ Formulare zur Notbetreuung sind auf den städtischen Internetseiten zu finden und von den Eltern mitzubringen. In den Einrichtungen werden die Eltern schnellstmöglich informiert. Zum Umgang mit den Elternbeiträgen wird nochmals gesondert informiert.
Bitte beachten Sie auch die Informationen des Freistaates Sachsen.