Das Bürgeramt informiert:
In Ausübung des § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) hat sich die Stadtverwaltung Zwickau entschieden, wie auch in den vorangegangenen Jahren keine Gruppenauskünfte vor Wahlen über Wahlberechtigte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger zu erteilen.
Diese Entscheidung wurde zusätzlich vom Stadtrat in seiner Sitzung am 29. Januar 2009 bestätigt. Entsprechende Melderegisteranfragen werden daher abgelehnt.