Neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Zwickau – gültig ab 14. Juni

veröffentlicht am: 14.06.2021

Der Landkreis Zwickau hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, welche ab heute in Kraft tritt. Hintergrund der Verfügung ist, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Zwickau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. In Anlehnung an die ebenfalls ab heute gültige neue Corona-Schutz-Verordnung, gelten im Landkreis Zwickau ab heute, 14. Juni 2021 folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkungen 

  • Im privaten und öffentlichen Raum dürfen zehn Personen (auch aus unterschiedlichen Hausständen) zusammenkommen.
  • Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben, in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen sind mit bis zu 50 Personen zulässig.  

Allgemeine Testverpflichtung  

Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. 

Für folgende Ausnahmen bleibt die Testpflicht bestehen:

  • Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann,
  • Messen im Innenbereich,
  • Großveranstaltungen,
  • Dampfsaunen, Dampfbäder und Saunen sowie
  • Prostitutionsangebote.

Gastronomie

Die Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außen- und Innenbereich ist zulässig. Die Testpflicht entfällt. Zudem entfällt die Pflicht zur Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie.

Einkaufen und Geschäfte 

Alle Ladengeschäfte und Märkte dürfen öffnen, die Testpflicht entfällt. Zudem entfällt die Verkaufsflächenbeschränkung.

Eheschließungen und Beerdigungen

An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, wobei die Testpflicht entfällt.

Körpernahe Dienstleistungen

Die Ausübung und Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen ist mit Kontakterfassung zulässig. Die Testpflicht entfällt.

Sport

Die Personenbegrenzung und Testverpflichtung bei der Sportausübung fällt weg.

Bäder, Saunen 

Saunen, Dampfbäder und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.

Freizeiteinrichtungen und -veranstaltungen

  • Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontakterfassung öffnen.
  • Der Betrieb von Prostitutionsstätten, -veranstaltungen, -vermittlungen und -fahrzeugen ist mit (genehmigtem) Hygienekonzept, Kontakterfassung und Testauflage für die Kunden zulässig.

Öffentliche Festivitäten

Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.

Bitte beachten Sie den genauen Wortlaut der neuen Allgemeinverfügung sowie der aktuellen Sächsischen-Corona-Schutzverordnung.