Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Verbände, Vereine, Kirchgemeinden sowie sonstige Einrichtungen und Gruppierungen können in diesem Jahr bis 31. Juli 2021 Auszeichnungsvorschläge für die Würdigung des Ehrenamtes auf dem Gebiet der Seniorenarbeit einreichen.
Anlaufstelle ist das Amt für Familie, Schule und Soziales, Sachgebiet Haushalt und soziale Angelegenheiten (Frau Richter), Hauptmarkt 1, Telefon 0375 834035.
Antragsformulare
Die notwendigen Antragsformulare/Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind ab Montag, 5. Juli 2021 im Rathaus, Hauptmarkt 1
- im Amt für Familie, Schule und Soziales und
- im Bürgerservice erhältlich
und ab sofort auch im Internet unter folgendem Link www.zwickau.de im Bereich "Formulare" eingestellt. Bei Besuchen im Rathaus wird aufgrund der Corona-Pandemie um Beachtung der aktuellen Regelungen gebeten.
Die Auswahl und Beschlussfassung der Auszuzeichnenden erfolgt im August 2021.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Personen
Die Auszuzeichnenden müssen
- Bürger der Stadt Zwickau,
- 50 Jahre und älter und
- seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss
- unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 EUR oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen,
- mindestens 8 Stunden/Woche betragen und
- eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird).
Die letzte Auszeichnung für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Zwickau liegt bereits fünf Jahre zurück.
Auszeichnungsvorschläge sollen durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.
Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Gruppen
Die auszuzeichnenden Arbeitsgruppen müssen
- in der Stadt Zwickau und
- seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Zwickau muss bereits fünf Jahre zurückliegen.
Auszeichnungsvorschläge sollen durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.