Das Ordnungsamt und das Bürgeramt informieren:
Das Ordnungsamt und das für die Organisation von Wahlen zuständige Bürgeramt warnen vor Plakaten, die einen „amtlichen“ Eindruck erwecken sollen und – in den der Stadtverwaltung bekannten Fällen – mit „Öffentliche Bekanntmachung“ überschrieben sind. In diesen wird auf ein angebliches „Referendum“, auf eine „Staatliche Gemeinderatswahl“ u.ä. hingewiesen.
Bei diesen Plakaten, die in den letzten Tagen in verschiedenen Stadtteilen auftauchten, handelt es sich um keine Bekanntmachungen der Stadt Zwickau oder anderer Behörden. Nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen sind sie der Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter zuzurechnen.
In der Stadt Zwickau findet in diesem Jahr nur die Wahl zum Deutschen Bundestag statt, Wahltag ist der 26. September. Amtliche Bekanntmachungen erfolgen in der Regel in den Amtsblättern des Landkreises oder der Stadt Zwickau. Wahlbenachrichtigungen werden wie üblich auf dem Postweg und direkt an die Wahlberechtigten gesandt.