Corona-Schutz-Regelungen für die Nutzung städtischer Sportstätten ab 28. Juli 2021

veröffentlicht am: 27.07.2021

Der Sportstättenbetrieb informiert:

Der Freistaat Sachsen hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung und Allgemeinverfügung veröffentlicht, diese gilt ab 28. Juli 2021. Bezüglich der Regelungen zum Sporttreiben ändert sich nichts. Aufgrund der niedrigen Inzidenz ist derzeit nach wie vor zulässig:

  • Kontaktsport und kontaktfreier Sport von Minderjährigen im Außenbereich und auf Außensportanlagen, Kontakterfassung nicht notwendig
  • Kontaktsport und kontaktfreier Sport (altersunabhängig) auf Außensportanlagen, mit Kontakterfassung
  • Kontaktsport und kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen (altersunabhängig), mit Kontakterfassung

Ein Hygienekonzept ist nach wie vor erforderlich, jedoch entfallen die Testpflicht von Übungsleitern und Sportlern (da Inzidenz < 35) sowie die Personenbegrenzung auf 30 Personen auf Innensportanlagen (da Inzidenz < 50).

Sportveranstaltungen (auch mit Publikum) sind mit Hygienekonzept und Kontakterfassung erlaubt; sollte der Mindestabstand beim Publikum nicht eingehalten werden können, ist hier zusätzlich die Veranstaltung nur mit tagesaktuellem Negativtests der Besucher (oder Impf-/Genesenen-Nachweis) erlaubt. Das Kontrollieren über die Vorlage notweniger Corona-Tests und/oder des Status Genesen/Geimpft obliegt dem Nutzer.

Unverändert erlaubt ist:

  • Nutzung kommunaler Sportstätten für Sportlerinnen und Sportler, die per Arbeitsvertrag zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet sind und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind.
  • Nutzung für Sportlerinnen und Sportler, die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) des Deutschen Olympischen Sportbunds oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbands angehören, die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen oder die Schülerinnen und Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen oder Sportgymnasien sind.
  • Schulsport (gemäß den Regelungen für Schulen)

Trotz der Lockerungen ist weiterhin auf Folgendes zu achten:

  • in allen öffentlich zugänglichen Bereichen in Gebäuden außerhalb der Trainings- und Wettkampfeinheiten, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske oder FFP 2 - Maske) zu tragen
  • in Umkleiden und Duschen ist der Mindestabstand einzuhalten
  • Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundes- und Landesfachverbände durchzuführen
  • bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung durch den Nutzer zu reinigen
  • Personen mit Covid-19-Verdacht, wie z. B. mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen, dürfen die Sportstätte nicht betreten

Hinweis Schwimmhallen/Freibäder

Das Strandbad Planitz ist weiterhin geöffnet. Aktuelle Infos zum Strandbad finden Sie auf www.strandbad-planitz.de. Die Glück-Auf-Schwimmhalle und das Johannisbad sind aufgrund des erhöhten Personalbedarfs im Strandbad Planitz (Umsetzung Hygienekonzept) bzw. Wartungsarbeiten geschlossen.