Das Bürgeramt informiert:
Aufgrund der niedrigen Corona-Inzidenz können ab nächsten Montag die Ämter und Büros der Stadtverwaltung wieder ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Somit kann auch das Angebot der anwaltlichen Beratungsstelle im Rathaus wieder in Anspruch genommen werden.
Einkommensschwache Zwickauerinnen und Zwickauer können immer dienstags zwischen 15 und 17 Uhr, im Rathaus 1. OG, Zimmer 01/22 vorsprechen. Eine Terminvergabe oder telefonische Beratung erfolgt nicht. Jeder Ratsuchende muss seine Bedürftigkeit im Vorfeld des Gesprächs schriftlich bestätigen. Entsprechende Formulare werden an Ort und Stelle ausgegeben.
Sollte ein Gebärdendolmetscher oder sonstiger Sprachmittler benötigt werden, kann dies 2 bis 3 Wochen vor dem gewünschten Termin im Bürgerservice angemeldet werden.
Bitte beachten:
Bei Besuchen im Rathaus bzw. der anwaltlichen Beratungsstelle im Rathaus gelten noch einige Hygieneregeln, u. a. die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP 2-Maske und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen. Zudem wird gebeten, möglichst allein in der anwaltlichen Beratungsstelle vorzusprechen.
Für weitere Fragen rund um die anwaltliche Beratungsstelle steht der Bürgerservice im Rathaus zur Verfügung (Bürgertelefon 0375-830 oder E-Mail an buergerservicezwickaude).
Die Beratungsstelle wird im Rahmen eines Projekts des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und Europa mit der Rechtsanwaltskammer Sachsen betrieben. Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot zu den bei Gericht erhältlichen Beratungshilfescheinen und richtet sich an Ratsuchende ohne Rechtsschutzversicherung.