Das Landratsamt hat angesichts der Corona-Pandemie eine weitere Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot erlassen. Diese entspricht im Wesentlichen den Regelungen, die bereits seit 30. Januar galten.
Dementsprechend ist der Konsum von Alkohol auf folgenden öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an folgenden öffentlichen Orten unter freiem Himmel im gesamten Gebiets des Landkreises untersagt:
- vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars sowie Imbiss- und Cafeangeboten
- in Fußgängerzonen
- auf Sport und Spiel gewidmeten Flächen
- auf Plätzen, auf denen gewöhnlich Wochenmärkte und/oder Spezialmärkte stattfinden
- an Haltestellen
- vor Bahnhofsgebäuden
- vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden
- auf Parkplätzen
- in Park- und Grünanlagen
Die Allgemeinverfügung, die auf den Internetseiten des Landkreises bekannt gemacht wurde, tritt morgen (16. Februar) in Kraft und gilt bis einschließlich 7. März. Grundlage ist die seit heute gültige Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen.