Firmen, die von der Corona-Pandemie und dem Lockdown stark betroffen sind, können ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragen. Darüber informierte gestern Nachmittag das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder soll ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro sollen nach Ministeriumsangaben bereits ab dem 15. Februar 2021 erfolgen.
Die Hilfe kann beantragt werden, wenn ein Unternehmen von November 2020 bis Juni 2021 in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen. Die Unterstützung kann dabei für jeden Monat beantragt werden, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Hier sind auch weitere Informationen zu finden.
Unternehmen können bei der Überbrückungshilfe bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019, ist gestaffelt und beträgt zwischen 40 und 90 % der förderfähigen Fixkosten. Es gibt einen festen Musterkatalog fixer Kosten, der erstattet werden können. Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Wie dass BMWi weiter informiert, gibt es außerdem Neuregelungen bei den erstattungsfähigen Kosten für diejenigen Branchen, die besonders von der Krise betroffen sind, wie die Reisebüros und Reiseveranstalter, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel, die Pyrotechnikbranche und für Soloselbständige.