Ab Montag, dem 15. Februar dürfen Händler in Sachsen „Click & Collect“ anbieten. Wie das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) heute mitteilte, sei diese Entscheidung im Kabinett getroffen worden. Dementsprechend darf ab kommender Woche Ware telefonisch oder online bestellt werden und unter Beachtung von Hygieneregeln vor Ort abgeholt werden. Dafür soll die Sächsische Corona-Schutzverordnung angepasst werden, die am 15. Februar in Kraft tritt.
Nach den Angaben des Ministeriums dürfen die von der Schließung betroffenen Geschäfte jetzt auch zur Abholung von telefonisch oder online bestellter Ware und unter Einhaltung besonderer Hygienevorschriften öffnen. Die Abholung sollte dann „idealerweise“ unter freiem Himmel, an der Außentür oder über ein Fenster erfolgen, „Drive in“ ist denkbar. Termine zur Abholung sind gestaffelt zu vergeben. Bei Ladengeschäften in Passagen oder Einkaufscentern sollte, wie das SMWA informiert, die Terminvergabe in gestaffelten Zeitfenstern erfolgen. Alternativ ist ein Warteschlangenmanagement notwendig. In jedem Fall ist eine Ansammlung von Kunden zu vermeiden. Der Bezahlvorgang sollte kontaktlos erfolgen. Verkaufspersonal und Kunden müssen außerdem eine FFP2-Schutzmaske oder medizinische Maske tragen, wie sie generell beim Einkaufen und im ÖPNV seit 28. Januar in Sachsen verpflichtend sind.