Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
In einem Video ruft der aktuelle Jugendbeirat Jugendliche dazu auf, sich als Kandidat für die neue Legislaturperiode aufzustellen. Anfang 2019 wurde der erste Jugendbeirat in Zwickau für zwei Jahre gewählt. Mittlerweile geht die erfolgreiche Legislaturperiode dem Ende entgegen. Nun werden für die nächsten zwei Jahre neue Mitglieder gebraucht.
Jugendliche im Alter von 14 bis 24 Jahren können sich ab Montag als Kandidatin bzw. Kandidat für die Wahl des Jugendbeirates melden. Die entsprechenden Formulare sind unter www.zwickau.de/jugendbeirat zu finden. Auf diesen Internetseiten stehen außerdem weitere Informationen zu dem neuen Gremium zur Verfügung, das im Juni 2021 seine Arbeit aufnehmen soll. Darüber hinaus gibt es Wissenswertes zur Wahl und Arbeit des städtischen Gremiums. Bewerbungen für eine Kandidatur können vom 22. Februar bis 1. April abgegeben werden.
Der Stadtrat hatte im Oktober mit großer Mehrheit die Fortschreibung des Konzeptes für den Jugendbeirat beschlossen. Mit diesem Gremium sollen die Belange und Interessen von Jugendlichen besser berücksichtigt werden. Der Jugendbeirat berät zudem die Kommunalpolitik, fungiert als Bindeglied zwischen jungen Menschen, Stadtrat und Verwaltung und soll zugleich Anlaufstelle für politisch interessierte Jugendliche sein. Der Jugendbeirat ist mittlerweile gut vernetzt und in die Kommunalpolitik einbezogen. Besonders bei den Themen Klima und Umwelt, Öffentlicher Nahverkehr und Freizeitmöglichkeiten wurde sich engagiert.
Der Beirat besteht aus insgesamt elf Mitgliedern – zwei Stadträten und neun Jugendlichen. Letztere sollen von den Jugendlichen im Alter von 14 bis 24 Jahre gewählt werden. Aufgrund der derzeitigen Situation wird es eine Briefwahl geben. Alle wahlberechtigten Jugendlichen erhalten im April eine Wahlbenachrichtigung mit den Wahlunterlagen und können vom 20. April bis 18. Mai 2021 ihre Vertreter für den Jugendbeirat wählen. Wahlberechtigte die ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben dazu im gesamten Wahlzeitraum im zentralen Wahllokal im Rathaus zu den öffentlichen Sprechzeiten die Möglichkeit. Danach erfolgt entsprechend der Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung die Wahl im Stadtrat.
Jugendliche, die sich als Kandidatin oder Kandidat melden wollen, sollten Interesse daran haben, in Zwickau „mitzumischen“ und sich aktiv für die Wünsche von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Auszufüllen ist lediglich das auf den städtischen Internetseiten hinterlegte Formular, das dann an das Amt für Familie, Schule und Soziales zu senden ist. Bewerberinnen und Bewerber, die noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen die Zustimmung ihrer Eltern. Apropos Alter: Gewählt werden können Personen, die am Wahltag zwischen 14 und 24 Jahre alt sind (Geburtsdatum: 19. Mai 1997 bis 18. Mai 2007).