Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Die seit dem 14. Dezember 2020 geschlossenen Kindertageseinrichtungen werden zum 15. Februar 2021 für den eingeschränkten Regelbetrieb wiedereröffnet. Somit können alle Eltern ab diesen Tag vom Betreuungsanspruch für ihre Kinder in den Kindergärten, Kinderkrippen und Horten wieder Gebrauch machen.
Eltern, die seit der Schließung im Dezember des vergangenen Jahres keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben und erstmals ihre Kinder ab Montag wieder in eine Kindertageseinrichtung geben, müssen für diesen Monat keine Elternbeiträge bezahlen. Damit wird die Erhebung des vollen Elternbeitrages im Dezember 2020 ausgeglichen. Durch die landesweite Schließung der Kindertageseinrichtungen ab 14. Dezember 2020 konnten Eltern im Dezember lediglich zwei Betreuungswochen für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Die Befreiung von der Beitragspflicht für Februar 2021 gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuungsangebote nicht genutzt wurden.
In den Kitas werden die Kinder ab Montag nach den Vorgaben des Landes in festgelegten Gruppen mit gleichbleibendem Personal in festen Räumen betreut. Um diese Abläufe zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Öffnungszeiten zwingend erforderlich. Die kommunalen Kindertageseinrichtungen öffnen bis auf Weiteres täglich von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr.
Sollte die Einschränkung der Betreuungsdauer von täglich höchstens neun Stunden über den Februar hinaus andauern, werden in den kommunalen Einrichtungen für die Zeit ab 1. März 2021 für die 10. bzw. 11. Betreuungsstunde keine Elternbeiträge erhoben. Die betroffenen Eltern müssen somit nur für maximal 9 Stunden den altersgerechten Elternbeitrag (Krippe oder Kindergarten) entrichten.