Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Nach der Ankündigung des Freistaates Sachsen können die Kindertageseinrichtungen wieder ab Montag, dem 15. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln sind dabei weiterhin gültig. Alle anderen Festlegungen bleiben ebenso unverändert. Dies betrifft insbesondere die Hol- und Bringezonen sowie die Betreuung der Kinder in festen Gruppen mit gleichbleibenden Personal und Räumlichkeiten.
Die kommunalen Kindertageseinrichtungen öffnen bis auf Weiteres täglich von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr.
In welcher Form und Höhe Elternbeiträge für die Zeit ab 15. Februar 2021 zu entrichten sind, wird nach Erhalt der endgültigen Beschlüsse der sächsischen Staatsregierung entschieden. Hierzu erfolgt eine gesonderte Mitteilung.