Das Standesamt und das Garten- und Friedhofsamt informieren:
Die Anzahl der beurkundeten Sterbefälle in bzw. für Zwickau bewegen sich derzeit zwar noch auf einem hohen Niveau, ist aber im Vergleich zu Dezember 2020 rückläufig. Bis 31. Januar 2021 wurden bisher insgesamt 282 Sterbefälle gemeldet (Stand: 03.02.2021).
Im Dezember 2020 stieg die Zahl im Vergleich zu den Vorjahren auf insgesamt 395 Sterbefälle, ca. 200 davon mit Vermerk „Covid 19“ im Totenschein, der vom Arzt ausgestellt wird. Die Zahl der Sterbefälle im Dezember musste jetzt noch einmal nach oben korrigiert werden, da 19 Fälle erst Mitte Januar im Standesamt beurkundet werden konnten. Es handelt sich hierbei um Fälle, bei denen z. B. Unterlagen fehlten, da diese von der Polizei nicht eher freigegeben wurden oder zunächst die Identität der/des Verstorbenen oder der Angehörigen durch das Ordnungsamt ermittelt werden mussten.
Aufgrund dieser Erfahrungen ist auch in den nächsten Tagen noch mit Meldungen weiterer Sterbefälle aus Januar zu rechnen. Demzufolge kann die aktuelle Zahl der Verstorbenen für Januar 2021 noch nicht abschließend mit den Zahlen aus Januar 2020 oder Dezember 2020 verglichen werden.
Der Mehraufwand bei Beurkundung von Sterbefällen dauert derzeit noch an und verlangt im Standesamt organisatorisch einiges ab. Aufgrund dessen müssen leider immer noch einige andere Aufgaben auf ihre Bearbeitung warten.
Die Zahlen der Sterbefälle aus den beiden vorangegangenen Monaten schlagen sich auch in der Statistik des Krematoriums nieder, auch wenn nicht alle verstorbenen Zwickauerinnen und Zwickauer hierher verbracht werden bzw. eine Kremierung erwünscht ist. Hinzu kommen Kremierungen Verstorbener von außerhalb Zwickaus, da das Krematorium des Garten- und Friedhofsamtes auch von Bestattungsunternehmen aus der gesamten Region genutzt wird. Diese können frei wählen, welches Krematorium sie anfahren.
Nach Einäscherung finden zudem nicht alle Urnen ihre letzte Ruhestätte auf den städtischen Friedhöfen Zwickaus.
Von Dezember an erhöhte sich die Zahl der Kremierungen im Verhältnis zum bisherigen Monatsdurchschnitt. Die Anzahl an Einäscherungen lag teilweise um 100 und mehr Prozent über dem Vorjahr. Im Dezember 2019 erfolgten 215 Einäscherungen, im Dezember 2020 waren es 460.
Die aktuell vorliegende Zahl für den Monat Januar 2021 bleibt auf hohem Niveau. Im Zeitraum vom 1. bis 31. Januar wurden insgesamt 442 Einäscherungen vorgenommen. Im Januar 2020 waren es 299.
Die Bewältigung des Mehraufwandes für die Einäscherung erforderte ein 3-Schichtsystem im Krematorium und mehr Personaleinsatz. Zudem wurde an Wochenenden und Feiertagen im 3-Schichtsystem gearbeitet. Auch zusätzliche Kühlmöglichkeiten waren notwendig, um die Särge mit den Verstorbenen sachgerecht und pietätvoll zwischenlagern zu können.
Aufgrund dieser Maßnahmen und der leicht sinkenden Anzahl von Sterbefällen war Ende Januar kein Wochenenddienst mehr nötig. Im Februar kann nunmehr im 2-Schichtsystem weitergearbeitet werden. Zusätzliche Kühlmöglichkeiten werden gegenwärtig nicht benötigt.
Übersicht
Beurkundete Sterbefälle eines Jahres
- 2019: 1953
- 2020: 2269
Beurkundete Sterbefälle eines Monats
- Dez 2019: 165
- Dez 2020: 395 (ca. 200 Personen an oder mit Corona verstorben)
- Jan 2019: 153
- Jan 2020: 174
- Jan 2021: 282 (ca. 100 Personen an oder mit Corona verstorben)
Quelle: Stadt Zwickau, Bürgeramt/Standesamt
Einäscherungen insgesamt
- 2019: 2807
- 2020: 3200
- Dez 2019: 215
- Dez 2020: 460
- Jan 2019: 296
- Jan 2020: 299
- Jan 2021: 442
Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen
- 2019: 29 Erdbestattungen, 1400 Urnenbeisetzungen
- 2020: 41 Erdbestattungen, 1386 Urnenbeisetzungen
- 1. bis 31. Dez 2019: 91 Urnenbeisetzungen, 1 Erdbestattung
- 1. bis 31. Dez 2020: 115 Urnenbeisetzungen, 6 Erdbestattungen
- 1. bis 31. Jan 2020: 131 Urnenbeisetzungen und 7 Erdbestattungen
- 1. bis 31. Jan 2021: 171 Urnenbeisetzungen, 5 Erdbestattungen
Hinzukommen noch sehr viele Urnen, die auf Wunsch der Hinterbliebenen für eine spätere Beisetzung (unter nicht so strengen Corona-Auflagen) im Krematorium eingestellt wurden. Laut Sächsischen Bestattungsgesetz müssen Urnen innerhalb von 6 Monaten beigesetzt werden.
Quelle: Stadt Zwickau, Garten und Friedhofsamt