Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Seit dem 29. November 2021 findet in allen sächsischen Kindertageseinrichtungen eingeschränkter Regelbetrieb in festen Gruppen und Räumlichkeiten mit gleichbleibenden Personal statt, so auch in den kommunalen Kitas der Stadt Zwickau. Diese betreuen seit Ende November außerdem bedarfsorientiert zu individuell festgelegten Öffnungszeiten.
Für Eltern, die einen Betreuungsvertrag mit 10 oder 11 Stunden vereinbart haben und derzeit täglich höchstens eine neunstündige Betreuungszeit für ihr/e Kind/er erhalten können oder beanspruchen, werden in den kommunalen Einrichtungen für die 10. bzw. 11. Betreuungsstunde im Dezember 2021 keine Elternbeiträge erhoben. Die betroffenen Eltern müssen somit nur für maximal 9 Stunden den altersgerechten Elternbeitrag (Krippe oder Kindergarten) entrichten.