Im Rahmen der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie können weiterhin Fördergelder beantragt werden. Fristen und Ziele, an denen sich Projekte orientieren müssen, sind auf der Internetseite des Demokratiebündnisses zu finden. Anträge sind an die Koordinierungsstelle im Alten Gasometer zu richten.
Für eine Förderung stehen nach Angabe der Koordinierungsstelle drei Fonds zur Verfügung: Beim Aktionsfonds sind nur Vereine antragberechtigt. Die Projekte sollen sich der Verbesserung der demokratischen Kultur in Zwickau widmen und im Jahr 2021 umgesetzt werden. Hier sind noch rund 8.000 Euro vorhanden. Die nächste Antragsfrist ist der 20. September 2021.
Für Vorhaben, die eine Förderung von 500 Euro nicht überschreiten, steht der Kleinstprojektfonds zur Verfügung. Hier haben auch Privatpersonen die Möglichkeit auf Förderung. Eine Antragsfrist existiert hier nicht. Etwa 9.000 Euro sind noch im Jugendfonds, in dem nur Vereine antragsberechtigt sind. Maßnahmen sollen sich der Verbesserung der Jugendbeteiligung oder dem Ausdruck von Jugendkultur in der Stadt Zwickau widmen. Es gibt keine Antragsfristen.
Zu den Schwerpunkten gehören:
- Bekämpfung und Prävention von menschenfeindlichen Verhaltensweisen und Gewalt
- digitale Angebote, ausgerichtet an den Lebenswelten junger Menschen
- demokratische Bildung im frühkindlichen Bereich
- internationaler Austausch junger Menschen, u.a. im Rahmen der Zwickauer Städtepartnerschaften
- Bildungs- und Gedenkstättenfahrten
- Maßnahmen zur Beteiligung und Engagementförderung, vor allem auch stadtteilbezogen
- situative und wiederkehrende Befragungen der Bevölkerung oder spezifischer Gruppen
- interkultureller und interreligiöser Austausch
- Weiterbildungen und Workshops in Schule oder Jugendarbeit, Verein oder Ausbildung wie auch Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Fachkräfte und Multiplikatoren
- kulturelle und subkulturelle Angebote unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensrealitäten, auch diskriminierungsgefährdeter und marginalisierter Gruppen