Das Bundeskabinett hat eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Wer ab Sonntag, 1. August, aus dem Urlaub im Ausland zurückkehrt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Diese Regel gab es bisher für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen beispielsweise per Auto, Bahn oder Schiff. Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten jedoch weiterhin besondere Regeln: Hier müssen alle Einreisenden ein negatives Testergebnis vorlegen können, also auch Geimpfte und Genesene. Zudem gibit es eine strenge Quarantänepflicht.
Weitere Regeln im Überblick:
- Es werden nur noch zwei Arten von Risikogebieten ausgewiesen: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Die – laufend aktualisierte – Übersicht ist auf den Seiten des RKI zu finden. Virusvariantengebiete sind Brasilien und Uruguay. Zu den Hochrisikogebieten zählen beispielsweise: Niederlande, Portugal, die Russische Föderation, Spanien, Großbritannien oder Zypern (Stand: 30. Juli 2021).
- Geändert wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig müssen über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die 12 Jahre und älter sind.
- Quarantäne: Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Einreisen aus Virusvariantengebieten gilt wie bisher die Pflicht zur 14-tägigen, in der Regel nicht verkürzbaren Quarantäne.
Bitte beachten Sie die genauen Regelungen der Einreiseverordnung. Informationen und aktuelle Hinweise sind beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums oder des Robert-Koch-Instituts zu finden.