Der Sportstättenbetrieb informiert:
Auf Grundlage der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau ist ab dem 6. April 2021 auf den kommunalen Außensportanlagen der Stadt Zwickau Individualsport – im Sinne von kontaktfreiem Sport – alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 18 Jahren zulässig.
Darüber hinaus ist der bereits vor dem 6. April erlaubte Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Außen- und Innensportanlagen möglich für:
- Sportlerinnen und Sportler, für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient bzw. lizenzierten Profisportlern,
- Sportlerinnen und Sportler, die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympischen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbandes angehören oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen entsprechend der Definition des Landessportbundes Sachsen sind.
Alle Nutzergruppen haben entsprechend ihres Hygienekonzepts einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Die Kontrolle zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln obliegt dem Verantwortlichen (z. B. Vorsitzender, Trainer, Übungsleiter usw.) der jeweiligen Nutzergruppe oder dem Veranstalter. Für die Kontaktnachverfolgung ist für jede Nutzung eine Anwesenheitsliste durch den Nutzer zu führen und die erforderlichen Daten (Datum, Zeitraum, Name, Telefonnummer oder Emailadresse, Postleitzahl) zu erfassen, für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuches aufzubewahren und bei Notwendigkeit durch den Verantwortlichen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Für alle anderen Personen ist Sport und Bewegung im Freien entsprechend der gültigen Corona-Schutz-Verordnung möglich.