In Sachsen können sich alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Das teilte heute das Sächsische Sozialministerium mit. Den Angaben zufolge ist dies ab sofort beim Hausarzt möglich. Ab Mittwoch, 21. April, 18 Uhr, können entsprechende Termine dann ab dem Folgetag auch in den Impfzentren gebucht werden.
Gemäß der Priorisierungsgruppe 3 sind daher nun unter anderem auch Menschen impfberechtigt, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, sind impfberechtigt. Darüber hinaus bekommen nun auch weitere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen – z. B. Asthma oder Herzinsuffizienz – ein Impfangebot.
Weiterhin ist, wie das Ministerium mitteilt, in Arztpraxen ab sofort die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca komplett aufgehoben. Auch Menschen unter 60 Jahre können sich nach Aufklärung durch den Arzt für eine Impfung mit diesem Stoff entscheiden - auch wenn sie keiner Priorisierungsgruppe angehören.
Weitere Informationen sind in der Pressemitteilung des Ministeriums zu finden.