Die sächsische Staatsregierung hat die Corona-Schutzverordnung verlängert. Diese gilt nun bis 9. Mai 2021. Geplant ist, die Verordnung nach einer möglichen Neuregelung des Bundesinfektionsschutzes anzupassen.
Damit gelten die wesentlichen Regelungen der Verordnung weiterhin. Dazu gehören beispielsweise:
- Kontaktbeschränkungen (Treffen eines Hausstandes mit einem weiteren Hausstand: max. fünf Personen, wobei Kinder unter 15 Jahren nicht mitgerechnet werden)
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzes (med. oder FFP2-Maske sind z.B. zu tragen an Haltestellen, im ÖPNV, in Einzelhandelsgeschäfte sowie dazugehörigen Parkplätzen)
- eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas und Schulen
- Regelungen zu Test und Testangeboten
- Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben geschlossen
Bitte beachten Sie die genauen Regelungen der Corona-Schutzverordnung!
Antworten auf häufig gestellte Fragen sind in dem „FAQ“ des Freistaates zu finden. Die zentrale Corona-Hotline ist unter Tel.: 0800 1000214 zu erreichen (Fragen zur Corona-Schutz-Verordnung sowie zur Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen: Montag bis Sonntag 8 bis 18 Uhr; Fragen zu weiteren Themen: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr). Das Corona Service Telefon (Tel.: 0375 4402-21111) ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, sowie von Freitag bis Sonntag von 8 bis 14 Uhr erreichbar.