Das Ordnungsamt informiert:
Auf Grund der aktuell geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung können für den 30. April 2021 geplante öffentliche Brauchtumsfeuer (auch Hexen-, Höhen- oder Walpurgisfeuer genannt) nicht durchgeführt werden. Aktuell ist jeder angehalten, in allen Lebensbereichen die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zu der Partnerin oder dem Partner auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Vorbereitungen für die Veranstaltung von öffentlichen Feuern sind daher zu unterlassen. Bereits vorliegende Anträge auf Erteilung eines Brauchtumsfeuerbescheides können kostenfrei zurückgezogen werden.
Das Abbrennen von privaten Feuern am 30. April 2021 kann nur unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung im § 2 Abs. 1 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und des § 14 der Polizeiverordnung der Stadt Zwickau durchgeführt werden.