Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Der Besuch von Ämtern und Büros der Stadtverwaltung ist auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten und das jeweilige Dienstleistungsangebot sind unter www.zwickau.de/verwaltung zu finden. Zudem müssen Hygieneregeln eingehalten werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind bei einem Besuch insbesondere folgende Regeln einzuhalten:
- Der Besuch der Ämter und Büros zur Erledigung der jeweiligen Angelegenheiten ist nur nach vorheriger Terminabsprache und -vergabe möglich.
- Behördengänge sollten nach Möglichkeit alleine erledigt werden.
- Beim Betreten der städtischen Gebäude ist entsprechend der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) oder eine FFP2-Maske, jeweils ohne Ausatemventil, zu tragen.
- Von dieser Maskenpflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr befreit. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten. Zur Glaubhaftmachung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Es ist zulässig, im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die auf das Lesen von Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund-Nasenbedeckung zu verzichten.
- Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen sollte nach Möglichkeit eingehalten werden.
- Zu beachten sind außerdem die Handhygiene und die Hust- und Niesetikette.
- Besucher mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hinweisen, sollten auf den Besuch verzichten.
Die Terminvereinbarung ist auch für den Bürgerservice im Rathaus erforderlich (Telefon 0375 830; E-Mail: buergerservicezwickaude). Dieser ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montag 8 bis 15 Uhr
- Dienstag 9 bis 18 Uhr
- Mittwoch 8 bis 13 Uhr
- Donnerstag 8 bis 15 Uhr
- Freitag 8 bis 13 Uhr
- Samstag 8 bis 13 Uhr
In den sogenannten nachgeordneten Einrichtungen, wie beispielsweise Kindertages- und Jugendeinrichtungen oder der Stadtbibliothek, gelten spezifische Regelungen, die separat bekannt gemacht werden.