Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel bleibt mit Blick auf die angespannte Corona-Lage weiterhin untersagt. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau greift das „Alkoholverbot“ der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Januar 2021 auf und detailliert die Regelung. Die Allgemeinverfügung vom 29. Januar 2021, die für das gesamte Gebiet des Landkreises Zwickau und somit auch für die Stadt Zwickau gilt, tritt ab 30. Januar 2021, 0 Uhr in Kraft und wird mit Ablauf des 14. Februar 1021, 24 Uhr außer Kraft treten.
Laut Allgemeinverfügung ist der Konsum von Alkohol auf folgenden öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an folgenden sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel untersagt:
- vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars sowie Imbiss- und Cafeangeboten
- in Fußgängerzonen
- auf Sport und Spiel gewidmeten Flächen
- auf Plätzen, auf denen gewöhnlich Wochenmärkte und/oder Spezialmärkte stattfinden
- an Haltestellen
- vor Bahnhofsgebäuden
- vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden
- auf Parkplätzen
- in Park- und Grünanlagen
Begründet wird die Maßnahme u. a. damit, dass eine Umsetzung in den beschriebenen Bereichen erheblich dazu beitragen kann, Infektionsrisiken zu verringern, zumal damit verhindert wird, dass sich wechselnde Personen oder Personengruppen zusammenfinden.
Dass bereits geringe Mengen Alkohol dazu führen können, die hemmenden und kontrollierenden Gehirnfunktionen zu mindern, was zu einer Veränderung der allgemeinen Wahrnehmung und des Verhaltens führen kann, ist bekannt.
Die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung wird vom Robert-Koch-Institut derzeit insgesamt sehr hoch eingeschätzt. Da derzeit weder eine ausreichende Möglichkeit zur Impfung, noch eine spezifische Therapie zur Verfügung stehen, müssen also alle Maßnahmen ergriffen werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Nur durch eine schnell wirksame Verlangsamung des Infektionsgeschehens kann erreicht werden, dass das Gesundheitssystem funktionsfähig bleibt. Denn die Belastungen in den Krankenhäusern durch Covid-19-Patienten ist weiterhin sehr hoch.