Von morgen an gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Diese wurde gestern vom Kabinett beschlossen. Mit der Verordnung, die bis einschließlich 14. Februar gilt, werden der gemeinsame Beschluss von Bundeskanzlerin und Länderchefs umgesetzt.
Wesentliche Regelungen und Grundsätze bleiben gleich. Dazu gehören beispielsweise das Gebot der Kontaktreduzierung, die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, die Ausgangsbeschränkungen oder die Schließung von Einrichtungen und Angeboten. Neu sind insbesondere Vorgaben zum Tragen medizinischer oder FFP 2-Masken oder für Arbeitgeber.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Neu ist, dass ab morgen eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von sowie in Groß- und Einzelhandelsgeschäften, in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung.
Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher.
Neu ist ebenfalls, dass Arbeitgeber in Fällen von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten den Beschäftigten anbieten müssen, diese Tätigkeiten von zu Hause aus auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist.
Schulen und Kitas bleiben bis 14. Februar geschlossen. Ausgenommen sind die Abschlussklassen, die seit 18. Januar wieder Präsenzunterricht haben sowie – ab 8. Februar - die Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen.
Nachfolgend geben wir einen Überblick über wichtige Regeln – bitte beachten Sie die exakten Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung!