Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen weiterhin besuchen. Darauf wies heute das Sächsische Kultusministerium mit Blick auf die gestrige Bund-Länder-Beratung hin. Kultusminister Christian Piwarz: „Die Schüler sollen die Chance haben, sich sorgfältig auf ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten.“
Die Verlagerung der einen Woche Winterferien auf Anfang Februar und die Verlängerung der Osterferien bleiben nach Ministeriumsangaben ebenfalls bestehen. Weitere Entscheidungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schulen würden mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung getroffen.