Von morgen an (11. Januar 2021) bis einschließlich 7. Februar 2021 gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Im Wesentlichen bleiben die Regelungen der bisherigen Verordnung bestehen. Neu ist entsprechend der Entscheidung der Staatsregierung eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Eine gewisse Ausnahme gilt für die gegenseitige Betreuung für Kinder aus maximal zwei Hausständen.
Dringend empfohlen wird, nach Möglichkeit auf Fahrten mit Straßenbahnen und Bussen zu verzichten. Ab morgen sind auch Solarien und Sonnenstudios zu schließen - ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.
Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft. Geschlossen bleiben Kitas und Schulen. Eine Ausnahme gilt ab 18. Januar für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen.
Zu beachten sind zudem die Regeln, die weiterhin gelten, wie beispielsweise zur Pflicht, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, zum Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, zur Schließung von Einrichtungen und großer Teile des Einzelhandels oder zu Ausgangsbeschränkungen und nächtlicher Ausgangssperre.
Die Verordnung soll dazu beitragen, die noch immer hohen Infektionszahlen zu senken und die Dynamik Pandemie einzudämmen. Der genaue Wortlaut ist auf den Internetseiten des Freistaates zu finden und steht auch hier zum Download zu Verfügung.
Im Folgenden ein Überblick mit den wichtigsten Regelungen: