Eltern, die ihr Kind aufgrund der derzeitigen Beschränkungen nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge bezahlen müssen. Darauf haben sich die kommunalen Spitzenverbände, wie der Sächsische Städte- und Gemeindetag, und die Sächsische Staatsregierung geeinigt.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer andauernden Schließung soll die Entlastung der Eltern über Beitragserstattungen fortgesetzt werden - für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages. Die Befreiung von den Beiträgen gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Die durch die Erstattung entstehenden Kosten werden von Kommunen und Freistaat jeweils zur Hälfte finanziert, aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleiches und aus dem Corona-Bewältigungsfonds. Der Vereinbarung muss noch der Sächsische Landtag zustimmen.
Das Amt für Familie, Schule und Soziales wird in der kommenden Woche noch näher zu der Beitragserstattung informieren.