Das Ordnungsamt informiert:
Das Ordnungsamt weist vorsorglich darauf hin, dass entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung und auf Basis der Bund-Länder-Beschlüsse Gastronomie- und ähnliche Betriebe sowie ein Großteil des Einzelhandels geschlossen bleiben müssen. Bei einer Öffnung drohen unter anderem Bußgelder. Die bisherigen Erfahrungen des Ordnungsamtes sind jedoch überwiegend positiv. Der weitaus größte Teil der Gewerbetreibenden hält sich an die Auflagen der Corona-Schutz-Verordnung und an die Hygienevorschriften.
Die Bußgelder für Verantwortliche von Geschäften oder Gastrobetrieben, die unerlaubterweise die jeweiligen Einrichtungen öffnen, betragen entsprechend des Bußgeldkatalogs des Freistaates Sachsen 500 Euro. Zudem könnten gewerberechtliche Konsequenzen drohen, die bis zur sofortigen Schließung oder Untersagung reichen können. Doch auch Personen, die Angebote nutzen, die geschlossen sein müssen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Im Internet und in sozialen Medien wurde zuletzt dazu aufgerufen, Läden, Restaurants, Kneipen und ähnliche Angebote trotz des Verbots zu öffnen.
Die Stadtverwaltung Zwickau appelliert daher erneut an alle Bürger und Gewerbetreibenden, die gültigen Regeln zur Bekämpfung der Pandemie unbedingt einzuhalten. Es ist weiterhin Geduld und Durchhaltevermögen gefragt, um die derzeit noch immer hohen Infektionszahlen dauerhaft zu senken und um die weitere Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.