Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Der Haushalt der Stadt Zwickau ist für das aktuelle Kalenderjahr noch nicht beschlossen. Somit stehen die finanziellen Mittel für die Gewährung von freiwilligen sozialen Leistungen noch nicht zur Verfügung und können vorerst nicht bewilligt werden.
Ungeachtet dessen können die Anträge für das Begrüßungsgeld von Neugeborenen, die Rückerstattung des Eigenanteils zu den Schülerbeförderungskosten und die Gewährung einer kostenfreien Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern eingereicht werden. Dies hilft längere Bearbeitungszeiten nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung zu vermeiden.
Voraussichtlich ab April 2021 können die in der Zwischenzeit eingegangenen Anträge beschieden und zur Auszahlung gebracht werden.