Die Impfzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten sollen am Montag in Betrieb gehen. Darüber informierte gestern das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eine Impfung ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Da nur eine begrenzte Zahl an Dosen zur Verfügung steht, können sich zunächst nur bestimmte Berufs- bzw. Bevölkerungsgruppen impfen lassen. Ab 11. Januar soll nach Ministeriumsangaben eine eigene Buchungsseite für die Terminabstimmung im Internet verfügbar sein. Danach soll auch eine telefonische Hotline geschaltet werden.
Wie weiterhin betont wird, soll im Freistaat die Corona-Schutz-Impfung kontinuierlich erfolgen. Geimpft wird seit dem 27. Dezember durch mobile Teams in Pflegeeinrichtungen sowie das Personal in Krankenhäusern. Diese führen die Impfungen selbst durch. Aufgrund des begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. In die Gruppe der höchsten Priorität fallen in Sachsen etwa 457 000 Menschen. Nach derzeitiger Planung sei davon auszugehen, dass bis Ende Januar etwa 18 Prozent der Priorisierungsgruppe 1 geimpft werden kann.
Höchste Priorität haben laut Impfverordnung des Bundes:
- über 80-Jährige
- Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten und
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin).
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das ärztliche Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig.
Informationen zur Corona-Schutz-Impfung, u.a. zum Impfstoff oder Antworten auf oft gestellte Fragen, sind beispielsweise auf den Corona-Seiten des Freistaates Sachsen oder den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.