Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Nachdem für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 pauschal die Elternbeitragspflicht für Januar ausgesetzt wurde, wird nun durch die beschlossene Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 auch der Monatsbeitrag für Februar erlassen. Denn damit bleiben vom 18. Januar bis zum 14. Februar auch die Kindertageseinrichtungen weitere vier Wochen geschlossen. Dieser Zeitraum entspricht einem vollen Monatsbeitrag.
Damit müssen Eltern, die ihr Kind nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, nach Januar auch für Februar 2021 keine Elternbeiträge entrichten. Die Befreiung von der Beitragspflicht gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Sollten die Schließungen der Kindertageseinrichtungen über den 14. Februar 2021 hinaus verlängert werden, kämen noch weitere Beitragserlasse hinzu über welche im gegeben Fall gesondert entschieden und informiert wird.